Andreas Hammermüller
GLH Storage 1
2020 Hollabrunn
Österreich
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Seit 2024 gilt in Österreich ein Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp, wodurch keine Förderanträge mehr nötig sind. Für größere Anlagen oder solche auf Betriebsgebäuden kann weiterhin eine Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beantragt werden.
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Foto: Stefan Wernig / BMK
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